#AlpmannNews: Gericht lehnt Eilantrag gegen Einstufung als Verdachtsfall ab vom 16.03.2022
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Der Verfassungschutz Sachsen-Anhalt darf die Partei “Alternative für Deutschland” (AfD) als Verdachtsfall einstufen (so VG Magdeburg, Beschl. v. 07.03.2022, Az. 9 B 273/21 MD) Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte dafür, dass die AfD Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolgt (§§ 7 Abs. 2, 4 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt).
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (AfD darf als Verdachtsfall eingestuft werden. In: Legal Tribune Online, 11.03.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-magdeburg-9b27321md-afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-fdgo/, abgerufen am 16.03.2022).