#AlpmannNews: GEPLANTER MIETENDECKEL vom 06.11.2019
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Mit dem Anstieg der Mieten in Ballungsräumen mit erhöhter Nachfrage nach Wohnraum steigt auch die Anzahl an Gesetzesvorschlägen, die sich des Problems annehmen wollen. Nach dem bereits intern hochumstrittenen Gesetzentwurf des Berliner Senats zum sog. Mietendeckel gibt es nun auch im Freistaat Bayern eine Gesetzesinitiative.
Die Berliner Mieter können sich derzeit nicht darauf verlassen, dass der vom Senat geplante fünfjährige Mietenstopp rückwirkend zum 18. Juni 2019 gilt. Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD), das die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus in Auftrag gab, “sprechen gewichtige Gründe dafür, dass eine Rückwirkung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird”.
Ob das Bundesverfassungsgericht oder der Berliner Verfassungsgerichtshof den Stichtag 18. Juni tatsächlich kippen wird, darauf wollen die Juristen des Landesparlaments sich allerdings nicht festlegen. Dies sei angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung in Karlsruhe in vergleichbaren Fällen “nicht sicher zu prognostizieren”.
Hier geht’s zum Artikel von Lega Tribune Online! (Was Bayern besser macht als Berlin. In: Legal Tribune Online, 11.10.2019, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/mietendeckel-berlin-mietenstopp-bayern-gesetzentwuerfe-unbestimmt-kompliziert-unlogisch-haertefall/, abgerufen am 06.11.2019).