#AlpmannNews: Geplante Hochzeitsfeier wegen Corona nicht durchführbar – Location kann gekündigt werden vom 15.12.2021
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Ein Brautpaar darf den Mietvertrag für ihre wegen Corona abgesagte Hochzeitsfeier in einem Schloss kündigen, weil dieses Ereignis “nicht ohne Weiteres verlegbar” sei. Das OLG Celle (Urt. v. 02.12.2021, Az. 2 U 64/21) entschied nun, dass es dem Paar nicht zuzumuten war, die Feierlichkeiten durchzuführen, obwohl der Mietvertrag trotz der damals geltenden Corona-Verordnung hätte erfüllt werden können. Aufgrund des Infektionsgeschehens habe zumindest ein signifikantes medizinisches Risiko für die Anwesenden und ihre Kontaktpersonen bestanden, heißt es in dem Urteil. Es muss dem Vermieter aber einen Ausgleich zahlen, so das OLG Celle.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Brautpaar muss 2.000 Euro an den Vermieter zahlen. In: Legal Tribune Online, 09.12.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-celle-2-u-64-21-hochzeit-abgesagt-location-wegfall-geschaeftsgrundlage-keine-miete-ausgleich/?fbclid=IwAR0Ym4OLBpy1w8A_YFvS3_9goN1eA9mvSACOekrQf9Mh-a_xVZ0PMMCYNg8, abgerufen am 15.12.2021).