#AlpmannNews: Gepfändeter Mops Edda vom 13.03.2019
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Weil eine Familie unter anderem ihre Hundesteuer schuldig bleibt, nimmt ihr die Stadt Ahlen die Mopsdame “Edda“ kurz vor Weihnachten weg. Edda wird gepfändet und zu Geld gemacht: Für 690 Euro hat ein Verwaltungsangestellter den Mops über die Internetseite Ebay Kleinanzeigen verscherbelt.
Ist das rechtens? Was war da nochmal mit der grundsätzlichen Unpfändbarkeit von Haustieren i.S.d. § 811c Absatz 1 ZPO? Die Norm § 811c Absatz 1 ZPO normiert die grundsätzliche Unpfändbarkeit von Haustieren und dient dem Tierschutz.
Aber es gibt doch eine Ausnahme nach § 811c Absatz 2 ZPO, wonach die Pfändung von Haustieren ausnahmsweise zulässig ist und zwar dann, wenn das Tier einen hohen Wert hat und die Interessenabwägung zugunsten der Gläubigerinteressen ausfällt.
Hier geht’s zum Artikel von Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte! (Stadt pfändet Mops und verkauft ihn bei eBay-Kleinanzeigen. In: Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte, 27.02.2019, https://www.wbs-law.de/allgemein/stadt-pfaendet-mops-und-verkauft-ihn-bei-ebay-kleinanzeigen-79731/?fbclid=IwAR1todSVN5umlABqQzKBTODpL_-alQ_Blq5RLI2QRnWgnaXAWVpMYr-LfbU, abgerufen am 13.03.2019).