#AlpmannNews: Fotos von Lehrer bleiben im Schuljahrbuch vom 08.04.2020
- In Allgemein
Warning: Undefined array key 0 in /home/www/alpmann-blog/wp-content/themes/dandelion-child/includes/post-template.php on line 74
Ein Lehrer, der sich bei einem Fototermin in der Schule freiwillig mit Schulklassen hat ablichten lassen, hat keinen Anspruch auf Entfernung der im Jahrbuch der Schule veröffentlichten Bilder.
Nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) bedürfe es keiner Einwilligung in die Veröffentlichung der Fotos im Jahrbuch der Schule, weil diese Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte seien. Dies ergebe sich aus der dafür erforderlichen Abwägung der wechselseitigen Interessen.
Ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestehe auch bei Veranstaltungen von regionaler oder lokaler Bedeutung. Eine solche Bedeutung hätten die Jahrbücher mit den Klassenfotos für die Angehörigen der Schule. Demgegenüber seien die Rechte des Lehrers nur geringfügig beeinträchtigt worden.
Hier geht’s zum Artikel von LTO! (Fotos von Lehrer bleiben in Schuljahrbuch. In: Legal Tribune Online, 07.04.2020, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-rheinland-pfalz-2a11539-19-lehrer-kein-anspruch-beseitigung-foto-schule-jahrbuch/?fbclid=IwAR2HedplzKjryZTqVPC4y2yWwuBu2S-vcj4apfg4nhjtwTGQapxKHCiN3FI, abgerufen am 08.04.2020).