#AlpmannNews: Fotografen vor Gericht vom 20.03.2019
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Im Prozess um falsche Beschuldigungen gegen Herbert Grönemeyer hat das Kölner Landgericht zwei Pressefotografen zu einjährigen Bewährungsstrafen und Geldstrafen verurteilt wegen uneidlicher Falschaussage (§ 153 StGB) und falscher Verdächtigung (§ 164 StGB). Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie den Sänger auf dem Flughafen Köln/Bonn Ende 2014 in eine Falle gelockt. Sie hätten es darauf angelegt, ihn zu provozieren und seine Reaktion zu filmen. Als er mit einer Tasche nach einem Fotografen schlug, habe er in Notwehr gehandelt.
Hier geht’s zum Artikel von Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte! (Herbert Grönemeyer-Prozess: Paparazzis zu Bewährungsstrafen verurteilt. In: Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte, 07.03.2019, https://www.wbs-law.de/allgemein/herbert-groenemeyer-prozess-paparazzi-zu-bewaehrungsstrafen-verurteilt-79775/, abgerufen am 20.03.2019).