#AlpmannNews: Fitnessstudios dürfen während Corona an Einzelpersonen untervermietet werden vom 03.02.2021
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Ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung des Landes liege bei dem entsprechenden Nutzungs- und Hygienekonzept nicht vor, wie das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag (Beschluss vom 01.02.2021 – 15 B 343/21) in einem Eilverfahren entschied. Dabei sei “Publikumsverkehr” ausgeschlossen.
Die Richter stützten ihre Argumentation nach eigenen Angaben auf das grundgesetzlich garantierte Recht auf Gleichbehandlung. So erlaube die niedersächsische Corona-Verordnung den Betrieb von Einrichtungen des Individualsports, etwa Tennishallen. Dabei sei sogar die parallele Nutzung mehrerer Spielfelder erlaubt, führte das Verwaltungsgericht aus. Es mangle vor diesem Hintergrund an einer “sachlichen Rechtfertigung”, die Vermietung zu verbieten.
Die generelle Schließung von Fitnessstudios sei dabei aus seiner Sicht allerdings “unbedenklich”, betonte das Gericht. Dort könne ein erhöhtes Infektionsrisiko angenommen werden, weil eine Vielzahl von Menschen sich auf begrenztem Raum sportlich betätige. Diese Gefahr werde durch das Konzept der Klägerin aber beseitigt.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Fitnessstudios dürfen während Corona an Einzelpersonen untervermietet werden. In: beck-aktuell, 02.02.2021, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-hannover-fitnessstudios-corona-an-einzelpersonen-untervermieten?fbclid=IwAR1uKnboNrQh3E9CcIL8qm4GKuwNAbWVxxSE-9UXXI2fULxdmX3rTnStgxM, abgerufen am 03.02.2021).