#AlpmannNews: Fingierte Zustimmung bei AGB unwirksam vom 28.04.2021
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Auf Bankkunden kommt mehr Papierkram zu. Der Bundesgerichtshof erklärte gestern bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken für unwirksam.
Diese legen fest, dass Kunden Änderungen der AGB zustimmen, wenn sie auf die Ankündigung dieser Änderungen nicht reagieren. Stillschweigende Zustimmung nennt man das auch. Die Klauseln seien zu weitreichend und benachteiligten die Kunden unangemessen, erklärte der Vorsitzende Richter des elften Zivilsenats in Karlsruhe (BGH, Urteil vom 27.04.2021 – XI ZR 26/20, Az.: XI ZR 26/20).
Schweigen sei im Rechtsverkehr gemeinhin keine Form der Zustimmung, hatte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung ausgeführt. Ausnahmen sind aber gesetzlich geregelt – zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch für einen Zahlungsdiensterahmenvertrag. Ferner sagte der Vorsitzende Richter, das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung werde zum Nachteil der Verbraucher verschoben.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Klausulierte Zustimmungsfiktion für unbeschränkte AGB-Änderung von Banken unwirksam. In: beck-aktuell, 27.04.2021, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-klausulierte-zustimmungsfiktion-fuer-unbeschraenkte-agb-aenderung-von-banken-unwirksam?fbclid=IwAR0NyfduTNKfUNhGO5Drt9HbgdL8MEDpSschRlZ9exlrPoMnzTiCkXj6Y8E, abgerufen am 28.04.2021).