#AlpmannNews: Feuerwerksverbot während Corona war rechtmäßig vom 18.01.2023
- In Allgemein
Das Feuerwerk-Verkaufsverbot an Verbraucher in den Jahren 2020 und 2021 war rechtmäßig, so das VG Berlin ( VG Berlin, Urteil vom 16.12.2022 – 1 K 452/20). Die pandemiebedingt verordnete Maßnahme sei mit Blick auf die hohe Bedeutung des Schutzes von Leib und Leben verhältnismäßig gewesen. Die Regelung habe wegen der Erforderlichkeit schnellen Handelns auch im Verordnungswege getroffen werden können, ohne dass hierfür eine gesetzliche Änderung notwendig gewesen sei. Das Verbot sei zur Erreichung des Ziels auch geeignet gewesen; mildere Mittel zur Erreichung des Zwecks hätten nicht zur Verfügung gestanden.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Feuerwerksverbot während Corona war rechtmäßig. In: beck-aktuell, 17.01.2023, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-berlin-feuerwerksverbot-in-der-coronapandemie-war-rechtmaessig, abgerufen am 18.01.2023).