#AlpmannNews: Fehlerhafte Wiederholung einer Zeugenvernehmung für schlafenden Schöffen vom 02.11.2022
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Schläft ein Laienrichter während einer Zeugenvernehmung im Strafverfahren ein, muss die Vernehmung wiederholt werden (so der BGH, Beschluss vom 06.09.2022 – 1 StR 63/22) . Diese Wiederholung hat vorschriftsgemäß zu erfolgen. Eine bloße Zusammenfassung des Vorsitzenden, dessen Richtigkeit von der Zeugin nur noch bestätigt wird, ist nicht ausreichend. Eine Revision wegen einer Besetzungsrüge geht fehl, weil der Mangel nicht in der falschen Besetzung des Gerichts liegt, sondern in der fehlerhaften Wiederholung der Zeugenvernehmung.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Fehlerhafte Wiederholung eine rZeugenvernehmung für schlafenden Schöffen. In: beck-aktuell, 31.10.2022, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-fehlerhafte-wiederholung-einer-zeugenvernehmung-fuer-schlafenden-schoeffen, abgerufen am 02.11.2022).