#AlpmannNews: Fehlende Chancengleichheit ist kein Argument vom 22.04.2020
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Die Corona-Maßnahmen sind massiv grundrechtsrelevant – auch soweit sie angehende Abiturienten betreffen. Dass bei den Abi-Prüfungen überhaupt der Gesundheitsschutz hinreichend gewährleistet ist, bezweifelt Prüfungsrechtler Arne-Patrik Heinze.
Wenig Platz, viel Lärm und kaum Konzentration: Wenn die ganze Familie zu Hause bleiben muss, können die Abi-Vorbereitungen schwierig werden. Verschoben werden die Prüfungen deshalb aber nicht, entschied das VG Berlin. Das VG Berlin hat einen Eilantrag einer Abiturientin mit Beschluss vom 20.04.2020 abgelehnt. Die Chancengleichheit gebiete keine Verschiebung der Prüfungen, so das VG.
Zur Entscheidung des VG Berlin.
Wiederholt eure Kenntnisse zu der Chancengleichheit im Alpmann Schmidt Skript, Grundrechte, S. 189 ff.
Hier geht’s zum Artikel von LTO! (Kommt nach dem Abitur die Anfechtungswelle? In: Legal Tribune Online, 21.04.2020, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/abitur-corona-pruefungen-gesundheitsschutz-verfassungswidrig-anfechtung/?fbclid=IwAR0ius-mQudmmKIYAx0dKwy-Kkd2nK7xtBWwht7hqdc7KFBz8e-QbilvPjY, abgerufen am 22.04.2020).