#AlpmannNews: Facebook darf Klarnamen verlangen vom 09.12.2020
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Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen verbieten. Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 08.12.2020 – 18 U 2822/19) entschied am Dienstag in zwei Fällen zugunsten des sozialen Netzwerks und befand die sogenannte Klarnamenpflicht für rechtens. Facebook habe “angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet” ein berechtigtes Interesse, so bereits präventiv auf seine Nutzer einzuwirken. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Verpflichtung zur Verwendung des echten Namens sei geeignet, Nutzer von einem rechtswidrigen Verhalten im Internet abzuhalten, erklärte das Gericht in beiden Urteilen. Bei der Verwendung eines Pseudonyms sei die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Facebook darf Klarnamen verlangen. In: beck-aktuell, 08.12.2020, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/klarnamenpflicht-auf-facebook-bestaetigt?fbclid=IwAR0Fz-B2ctPfYL7pkW6jP4LaoVIFpE11uA9Gbrd3vxNK-KBU5NG-kd4txnI, abgerufen am 09.12.2020).