#AlpmannNews: Ex-Verfassungsschützer klagte gegen Verfassungsschutz vom 27.01.2021
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Darf der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes nun als Anwalt für die AfD gegen den Verfassungsschutz klagen? Und wenn er nicht durfte, was würde das heißen – für ihn, die Kanzlei und die Klage der AfD, fragt Dr. David Markworth.
Die Kölner Kanzlei Höcker vertritt die AfD derzeit in einem Klageverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die AfD hat dort unter anderem beantragt, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben. Nach Medienberichten wollte der Verfassungsschutz in dieser Woche eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der AfD treffen. Demnach soll die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt werden.
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(Maß für Maaßen. In: Verfassungsblog, 25.01.2021, https://verfassungsblog.de/mas-fur-maasen/?fbclid=IwAR3xT8ryUVuETiZnbjtcdwRISyaxjQHLZ9kzY8AY39AY23eR2MpQvSyI6to, abgerufen 27.01.2021.
Kölner Anwaltskammer will AfD-Mandat der Kanzlei Höcker prüfen. In: Legal Tribune Online, 26.01.2021, https://www.lto.de/recht/juristen/b/maaen-verlaesst-hoecker-rechtsanwaelte-kanzlei-afd-klage-bundesamt-fuer-verfassungsschutz/?fbclid=IwAR2T88StiTqVbdmjeR4Ix6WzUqShAqx6oRKCiDwR2QZO496J32G-foExlZ8, abgerufen am 27.01.2021).