#AlpmannNews: EuGH-Urteil zur Kurzzeitvermietung vom 23.09.2020
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Eine Genehmigungspflicht zur kurzzeitigen Vermietung von Wohnungen etwa über Airbnb ist mit dem europäischen Recht vereinbar. Die Bekämpfung des Wohnungsmangels sei im allgemeinen Interesse und rechtfertige die Maßnahme, begründete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg seine Entscheidung.
Frankreich hatte eine solche Genehmigungspflicht für den Großraum Paris und alle Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern eingeführt.
Das Urteil ist auch für Deutschland relevant. Vor allem Städte mit besonders angespannter Wohnungslage verhängen immer öfter Auflagen für diejenigen, die kurzzeitig untervermieten wollen. Etwa in Berlin oder Hamburg sind Vermietungen über Airbnb streng reguliert. So müssen in Hamburg Vermietungen ganzer Wohnungen über einen Zeitraum von mehr als acht Wochen pro Jahr genehmigt werden. Auch in Berlin gibt es ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Regelmäßige Kurzzeitvermietung über Airbnb darf genehmigungspflichtig sein. In: beck-aktuell, 22.09.2020, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-kurzzeitvermietung-airbnb-genehmigungspflicht?fbclid=IwAR39fBMx2N3axKqpO56ABhXJP7OUysWin-PHqiLgGFp6K3uB-8hcLmTy9hU, abgerufen am 23.09.2020).