#AlpmannNews: Es war Totschlag, kein Schwangerschaftsabbruch vom 06.01.2020
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Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 01.11.2020 – 5 StR 256/20) hat im Berliner Zwillingsfall den Schuldspruch gegen zwei Geburtsmediziner wegen gemeinschaftlichen Totschlags bestätigt. Auch bei einer Indikation für den selektiven Abbruch einer Zwillingsschwangerschaft sei es strafbar, wenn mittels Kaiserschnitts zunächst das gesunde Kind entbunden und im unmittelbaren Anschluss daran der schwer geschädigte Zwilling getötet wird. Die Regeln über den Schwangerschaftsabbruch gölten nur bis zum Beginn der Geburt. Die Geburt beginne bei einer Entbindung mittels Kaiserschnitts mit der Eröffnung der Gebärmutter, wenn das Kind damit vom Mutterleib getrennt werden soll. Dies gilt laut BGH unabhängig davon, ob ein Kind oder mehrere Kinder betroffen sind.
Vertieft euer Wissen zum Schwangerschaftsabbruch im Alpmann Schmidt Skript, Strafrecht BT2 S.1 ff.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Es war Totschlag, kein Schwangerschaftsabbruch. In: Legal Tribune Online, 04.01.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-5str25620-schwangerschaftsabbruch-abtreibung-spaetabtreibung-abgrenzung-totschlag-toertung-aerzte-geburt-zwillinge-toedliche-spritze/, abgerufen am 06.01.2021).