#AlpmannNews: Erste BGH-Verhandlung zum Dieselskandal vom 06.05.2020
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Der 6. Zivilsenat des BGH hatte am 05.05.2020 erstmals überhaupt eine sogenannte Dieselklage gegen VW verhandelt. Mit der vorläufigen Einschätzung machen die Richter deutlich, wie sie den Fall sehen und welche Punkte aus ihrer Sicht relevant sind. Ein Urteil wollen sie am 25.05.2020 um 11.00 Uhr verkünden.
Der BGH hat angedeutet, dass er im Verbau von Abschalteinrichtungen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung i.S.d. § 826 BGB sieht. Aus Sicht des BGH dürfte schon durch den ungewollten Vertragsschluss – also den Kauf des Autos ohne Kenntnis der Abgas-Trickserei – ein Schaden entstanden sein. Ob das Auto voll nutzbar war oder nicht, habe letztlich vom Zufall abgehangen – nämlich davon, ob und wann die illegale Software-Funktion entdeckt wird und welche Folgen das hat.
Wiederholt euer Wissen zu § 826 BGB im Alpmann Schmidt Skirpt, Schuldrecht BT 4, S. 97 ff.
Hier geht’s zum Artikel von LTO! (Kaufpreis zurück, aber minus gefahrene Kilometer. In: Legal Tribune Online, 05.05.2020, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-verhandlung-dieselskandal-vw-vorsaetzliche-sittenwidrige-schaedigung-taeuschung-schaden-gezogene-nutzungen-laufleistung/, abgerufen am 06.05.2020).