#AlpmannNews: Erben bekommen Zugriff auf Facebook-Konto vom 01.08.2018
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Zur Erbschaft gehört auch der Zugang zu Konten in sozialen Netzwerken wie Facebook. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Die Eltern eines verstorbenen Mädchens hofften, aus dessen Facebook-Nachrichten mehr über die Todesumstände zu erfahren – sie mutmaßen, ihre Tochter könnte Suizid begangen haben. Das Mädchen war von einem Zug erfasst worden.
Es ist ein wichtiges Grundsatzurteil, das weit über den konkreten Fall hinausgeht: Auch Briefe und Tagebücher gingen an die Erben über, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Die Tochter habe mit Facebook einen Nutzungsvertrag geschlossen, und die Eltern seien als Erben in diesen Vertrag eingetreten.
Bei den Prüfungsämtern ist das Thema Erbschaft iVm APR Art. 2 iVm Art. 1 GG besonders beliebt. Daher ist eine Kenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung unverzichtbar.
Mehr dazu im AS-Skript Schuldrecht BT 4, S. 25 ff.