#AlpmannNews: Entschädigung für den Shutdown? vom 03.06.2020
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Unternehmen müssen zeitweise ganz oder teilweise schließen, infizierte oder infektionsverdächtige Mitarbeiter zuhause bleiben. Arbeitgeber müssen massive Schutz- und Organisationsanpassungen vornehmen, um neuen Arbeitsschutzvorgaben gerecht zu werden.
Es gibt zwar staatliche Hilfen, bisher aber keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls. Diese Lücke könnte nun auf zwei Wegen geschlossen werden. Zum einen könnten Gerichte einen ungeschriebenen Anspruch bejahen. Oder der Gesetzgeber schließt die Lücke explizit. Im Moment ist aber beides nicht sehr wahrscheinlich.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Entschädigung für den Shutdown? In: Legal Tribune Online, 02.06.2020, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/entschaedigungen-betriebsschliessung-corona-shutdown-rechtsanspruch-56-ifsg-infektionsschutzgesetz-ueberblick/?fbclid=IwAR2J-1PwcuhsvdyKWNs00XlexcAzhXoqzci66NpfGFufwldhKZkgFLqp2KA, abgerufen am 03.06.2020).