#AlpmannNews: Enger Autoparkplatz als Mangel vom 31.07.2019
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Der Erwerber einer gehobenen Eigentumswohnung mit einem dazu gehörenden hochpreisigen Tiefgaragenstellplatz hat Anspruch auf Wertminderung von zwei Dritteln des Stellplatzkaufpreises, wenn dieser an der engsten Stelle nur 2,50 Meter misst und nur unter aufwändigem Rangieren befahrbar ist. Ein solcher Stellplatz sei mangelhaft, da der Käufer eines solchen Objektes erwarten könne, den Abstellplatz mit einem Mittelklassefahrzeug in zumutbarer Weise nutzen zu können, hat das Oberlandesgericht Braunschweig mit Urteil vom 20.06.2019 entschieden (Az. 8 U 62/18).
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Hier geht’s zum Artikel von Legal Tribune Online! (Enger Stellplatz ist ein Mangel. In: Legal Tribune Online, 23.07.2019, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-braunschweig-8u62-18-enger-stellplatz-tiefgarage-kann-mangel-darstellen/?fbclid=IwAR0alFyRsgfsN2Dl34R4eWIAXFczp8NibF__eI5XpoqtofvQ2MagSWtcRSc, abgerufen am 31.07.2019).