#AlpmannNews: Eltern haben Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account der verstorbenen Tochter vom 09.09.2020
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In der Entscheidung “Digitales Erbe”, Urteil vom 12. Juli 2018, Az. III ZR 173/17, BGHZ 219, 243, hatte der Bundesgerichtshof BGH bereits festgestellt, dass den Erben Zugang zu dem Facebook-Konto eines verstorbenen Erblassers zu gewähren ist. Facebook überließ den Erben daraufhin allerdings nur tausende Seiten PDF-Dateien auf einem USB-Stick, anstelle ihnen Zugang zum Konto ihrer verstorbenen Tochter zu gewähren.
Das LG Berlin erließ daraufhin zwar auf ein Zwangsgeld gegen Facebook. Das Kammergericht Berlin hob dieses Urteil des LG Berlin jedoch auf – Facebook sei mit Übergabe des USB-Sticks mit den PDF-Dateien seinen Auskunftsverpflichtungen aus dem Urteil des BGH nachgekommen.
Nun stellte der BGH klar, dass den Erben Zugang zu dem Benutzerkonto der Tochter zu gewähren ist (mit Ausnahme einer aktiven Nutzung), die Übergabe eines USB-Sticks mit Dateien also nicht ausreichend ist, Beschluss vom 27.08.2020, Az. III ZB 30/20.
Hier geht’s zum Artikel von Wilde Beumer Solmecke! (Eltern erhalten Zugang zum Facebook-Konto ihrer toten Tochter – BGH legt nach. In: Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte, 09.09.2020, https://www.wbs-law.de/medienrecht/digitaler-nachlass-eltern-erhalten-zugang-zum-facebook-konto-ihrer-toten-tochter-bgh-legt-nach-51282/?fbclid=IwAR3whNSs-Lwc5HdH-hRWijFix_mzPihte94FKO84eAyV_SHJDBRPp-xvMzs, abgerufen am 09.09.2020).