#AlpmannNews: Eilantrag gegen Schließung des Textileinzelhandels in Baden-Württemberg erfolglos vom 03.03.2021
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Der VGH Mannheim (VGH Mannheim, Beschluss vom 01.03.2021 – 1 S 555/21) hat einen weiteren Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens aus dem Textilbereich gegen die Untersagung seines Betriebs durch die Corona-Verordnung der Landesregierung abgelehnt. Die landesweiten Betriebsschließungen seien gegenwärtig infektionsschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Auch sei die Landesregierung nicht verpflichtet, “Click & Meet” zu ermöglichen und es liege kein Gleichheitsverstoß im Verhältnis zu Friseuren und Gärtnereien vor, die nun wieder öffnen dürften.
An einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) fehle es ebenfalls. Die Entscheidung des Antragsgegners, Friseurbetriebe wieder zuzulassen, sei willkürfrei. Es sei bereits zweifelhaft, ob der Dienstleistungsbetrieb eines Friseurs mit einem Einzelhandelsbetrieb vergleichbar sei. Jedenfalls liege ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung aller Voraussicht nach darin, dass Friseurdienstleistungen nach typisierender Betrachtungsweise noch der Grundversorgung der Bevölkerung dienten. Auch im Verhältnis zu Gärtnereien, Blumenläden und ähnlichen Betrieben fehle es an einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung. Der Antragsgegner habe sich ohne Verstoß gegen das Gleichheitsgebot dazu entscheiden dürfen, die ersten Schritte zur Lockerung im Bereich des Einzelhandels in der Gartenbaubranche zu unternehmen, die im Vergleich zu dem übrigen Einzelhandel zunächst geringere Kundenströme und zumindest zu einem beachtlichen Teil Kundenkontakte im Freien betreffe.
Vertieft Euer Wissen zu Art. 3 GG im Alpmann Schmdit Skript, Grundrechte, S. 189 ff.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Betriebseinzelhändler mit Eilantrag gegen Betriebsschließung gescheitert. In: beck-aktuell, 02.03.2021, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vgh-mannheim-textileinzelhandel-eilantrag-gegen-betriebsschliessung-gescheitert?fbclid=IwAR0KRZPsv8ZJxSVijvGecmkXf0NGph-a7gUKk9dSe9aI4V2e6DGn7zXyk4A, abgerufen am 03.03.2021).