#AlpmannNews: Die Mietpreisbremse ist mit dem GG vereinbar vom 28.08.2019
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Die Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde einer Vermieterin aus Berlin ab, wie das Gericht mitteilte. Sie war wegen Überschreitung der Mietpreisgrenze zu Rückzahlungen verurteilt worden.
In dem einstimmigen Beschluss einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts hieß es, weder das Eigentumsrecht noch die Vertragsfreiheit oder der Grundsatz der Gleichbehandlung seien verletzt. “Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken.” Die Regulierung der Miethöhe sei auch verfassungsrechtlich geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Deshalb sei der Eingriff in das Eigentumsrecht verhältnismäßig.
Zwar stehen dem Staat auch andere politische Maßnahmen zur Verfügung – mehr Wohngeld und Förderung von Neubauten. Aber der Gesetzgeber habe einen Spielraum. Er müsse sich nicht zuerst dafür entscheiden, zumal damit dem Staat ja auch mehr Kosten entstünden, so die Begründung aus Karlsruhe.
Hier geht’s zum Artikel von Legal Tribune Online! (Die Mietpreisbremse ist verfassungskonform. In: Legal Tribune online, 20.08.2019, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvl1-18-1bvl4-18-1bvr1595-18-mietpreisbremse-verfassungskonform-vermieter-eigentum-beschraenkung-mieter/?fbclid=IwAR3LlMKuR9A5JIIR5Vm_R3uayVDpolGxEzhgBSF48ktJQJITyJOjaB5vKtA, abgerufen am 28.08.2019).