#AlpmannNews: Die Kausalitätsfrage beim Impfschaden vom 17.03.2021
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Wer wegen eines Impfschadens einen Entschädigungsanspruch geltend machen will, muss vor Gericht einiges zum Kausalzusammenhang von Impfung und Gesundheitsschädigung vortragen. Es reicht nicht, auf die Möglichkeit einer Schädigung durch den Impfstoff zu verweisen. Ein Impfschaden ist vielmehr nach gesicherten medizinischen Forschungsergebnissen zu beurteilen. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden (Urteil vom 28. Januar 2021 – L 10 VE 11/16).
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Entschädigung nur bei nachgewiesenem Impfschaden. In: Legal Tribune Online, 15.03.2021, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lsg-niedersachsen-bremen-l-10-ve-11-16-impfschaden-keine-entschaedigung/?fbclid=IwAR1dZ2LPf2DNoBAeLG_aRSn30Z1kebnUSPyvuSp-VMhWrJl5d-Nk6h-XbxI, abgerufen am 17.03.2021).