#AlpmannNews: Die drohende Gefahr 16.05.2018
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In Bayern werden die Befugnisse der Polizei neu geregelt. Künftig wird anstelle einer “konkreten” eine “drohende Gefahr” ausreichen, damit die Polizei Ermittlungen einleiten kann. Der bayerische Landtag hat das bayerische Polizeirecht verschärft.
Zentraler Kritikpunkt ist, dass die bayerische Polizei künftig das Recht haben soll, ohne konkreten Verdacht auf eine geplante Straftat Überwachung und andere polizeiliche Maßnahmen einzuleiten – etwa DNA- und Online-Durchsuchungen. Stattdessen soll das juristisch schwächere Kriterium von „Gefahr oder drohender Gefahr“ genügen, wie es in der Formulierung des Gesetzestexts mehrfach heißt. Allerdings muss die Polizei das in der Regel bei einem Richter beantragen, nur in Einzelfällen dürfen höhere Polizeibeamte selbst entscheiden.