#AlpmannNews: Der BGH zum Thema Eigenbedarf § 573 BGB vom 29.05.2019
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Eine Familie meldet bei ihrer Berliner Wohnung Eigenbedarf an – die betagte und demente Mieterin will aber nicht ausziehen. Wessen Interesse wiegt schwerer? Bei Eigenbedarf hat der Mieter normalerweise schlechte Karten. Es sei denn, er beruft sich auf einen Härtefall. Bei wenigen bezahlbaren Wohnungen und vielen älteren Mietern geschieht das oft – und macht der Justiz zunehmend zu schaffen. Das darf nicht zum Problem der Mieter und Vermieter werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt an diesem Mittwoch zwei Eigenbedarfskündigungen zum Anlass, allzu schematischen Prüfungen der Gerichte einen Riegel vorzuschieben. Denn manchmal sind beide Seiten in Not.
Der Liebling der Prüfungsämter ist das Mietrecht. Daher sollte ihr unbedingt eure Kenntnisse in diesem Bereich vor dem Examen vertiefen oder auffrischen. Mehr zum Thema Eigenbedarf findet ihr im Alpmann Schmidt Skript, Schuldrecht BT 2, S. 80 ff.
Hier geht’s zum Artikel von der Frankfurter Allgemeinen! (BGH-Urteil erwartet. Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden – und wann nicht?. In: Frankfurter Allgemeine, 22.05.2019, https://www.faz.net/aktuell/finanzen/wann-darf-ein-vermieter-eigenbedarf-anmelden-und-wann-nicht-16200191.html?fbclid=IwAR22_sUOCb-5RhVb0vNTeXFCbZEHcaplhx8kU_TnFUrlg_kPk_QCYvFpPEM, abgerufen am 29.05.2019).