#AlpmannNews: Carsharing im Land Berlin vorerst keine Sondernutzung vom 10.08.2022
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Stationsungebundenes Carsharing stellt keine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar, sondern unterfällt dem straßenrechtlichen Gemeingebrauch, so das VG Berlin (Beschl. v. 01.08.2022, Az. 1 L 193/22). Das stationsungebundene Carsharing unterfalle dem erlaubnisfreien straßenrechtlichen Gemeingebrauch, weil es sich hierbei um eine bestimmungsgemäße Nutzung der öffentlichen Straßen handele. Hierzu zähle nicht nur der fließende, sondern auch der ruhende Verkehr, solange das jeweilige Fahrzeug zum Verkehr zugelassen und betriebsbereit sei. Das sei hier der Fall.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Carsharing ist Gemeingebrauch. In: Legal Tribune Online, 02.08.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-1-l-193-22-carsharing-gemeingebrauch-keine-sondernutzungsgebuehren/, abgerufen am 10.08.2022).