#AlpmannNews: BVerfG zu Äußerungen von Regierungsmitgliedern vom 10.06.2020
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In einem Interview übte Innenminister Seehofer harte Kritik an der AfD. Das war zulässig, befand das Bundesverfassungsgericht. Nicht erlaubt war allerdings, dass der Text auch auf der Ministeriumsseite auftauchte.
Außerhalb seiner amtlichen Funktion könne ein Regierungsmitglied weiterhin am politischen Meinungskampf teilnehmen, sagte Voßkuhle. Es müsse aber sichergestellt sein, “dass ein Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt verbundenen staatlichen Ressourcen, die den anderen politischen Wettbewerbern verschlossen sind, unterbleibt”.
Auf Seehofer bezogen heißt das, er habe sich durchaus im Rahmen eines Interviews kritisch über die AfD äußern dürfen. Auch das Wort “staatszersetzend” sei nicht verboten. Das Ganze jedoch auf der offiziellen Homepage des Ministeriums zu veröffentlichen, sei nicht in Ordnung. Denn damit habe Seehofer auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamts zur Verfügung standen.
Um euer Wissen zum Thema der Chancengleichheit der Parteien zu vertiefen empfehlen wir euch das Alpmann Schmidt Skript, Staatsorganisationsrecht, S. 127 ff.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Interview zur AfD gehört nicht auf die BMI-Homepage. In: Legal Tribune Online, 09.06.2020, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bve119-bverfg-seehofer-interview-afd-bmi-regierung-eil/?fbclid=IwAR1NWfCehPEqLf298T4prX5wlPoZQypMPlbgNzMQWY-VrQDytrK1Ui1sGtQ, abgerufen am10.06.2020).