#AlpmannNews: BVerfG- Wahlrecht für betreute Menschen vom 24.04.2019
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Personen, die bisher von der Beteiligung an Wahlen ausgeschlossen waren, dürfen bei der nächsten Europawahl am 26. Mai in Deutschland mitwählen. Sie müssen dafür aber bei ihrer Kommune einen Antrag auf “Eintragung in das Wählerverzeichnis” stellen. Dies betrifft Menschen, die unter einer sogenannten Vollbetreuung stehen, aber auch Personen, die wegen Schuldunfähigkeit bei einer Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Nur Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch infolge einer Verurteilung entzogen worden ist, bleiben in jedem Fall vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Konkret geht es um den § 6a des Europawahlgesetzes. Darin ist der Ausschluss vom Wahlrecht für Deutsche und Unionsbürger geregelt. Dieser Paragraf bleibt nun zwar im Prinzip bestehen. Allerdings haben die Verfassungsrichter jedem, der davon bisher betroffen war, einen Weg eröffnet, diesen Wahlrechtsausschluss, genauer die Bestimmungen, die Personen unter Vollbetreuung und Straftäter in der Psychiatrie betreffen, auszuhebeln: Sie können nun bis zum 5. Mai einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
Vorallem für die Mündliche ist diese Entscheidung wichtig. Vertieft gerne auch noch mal die Wahlrechtsgrundsätze im Alpmann Schmidt Skript, Staatsorganisationsrecht, S. 80 ff.
Vergegenwärtigt euch auch die Thematik des einstw. Rechtsschutz nach § 123 VwGO und die Frage wieso keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache vorliegt?! (vgl. Alpmann Schmidt Skript, VwGO, S. 236 ff.)
Antwort: Es wird zwar fix entschieden, aber die Einschätzungsprärogative, die der Staat bzw. die Bundesregierung hat, kann nicht mehr ausgeschöpft werden – da nicht mehr rechtzeitig entschieden werden kann – , sodass eine Vorwegnahme möglich ist.
Hier geht’s zum Artikel von LTO! (Wahlrecht für Betreute bei der Europawahl. Einseltenes Stuhlurteil. In: Legal Tribune Online, 15.04.2019, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bvq22-19-wahlrecht-betreute-verhandlung-urteil/?fbclid=IwAR1ZobeAJt-GNGrkl2LeLBT7_oXkSSm1-a3yGUuGPH6fsJApngIWnlK56_c, abgerufen am 24.04.2019).