#AlpmannNews: BVerfG über Harz IV Sanktionen vom 16.01.2019
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Wenn Arbeitslose einen zumutbaren Job ablehnen, wird ihnen oft Hartz IV gekürzt. Doch darf der Staat vom Existenzminimum überhaupt noch etwas wegnehmen?
Arbeitsminister Hubertus Heil hat die Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher verteidigt. “Der Sozialstaat muss ein Mittel haben, die zumutbare Mitwirkung auch verbindlich einzufordern”, sagte der SPD-Politiker am Dienstag zum Verhandlungsauftakt in Karlsruhe. Dazu gehörten aus Sicht der Bundesregierung auch Leistungskürzungen.
Nach dem Prinzip “Fördern und Fordern” können die Jobcenter Hartz-IV-Empfängern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, die Zuwendungen streichen. Bei Verfehlungen, die über einen verpassten Termin hinausgehen, droht die dreimonatige Kürzung der Leistungen um 30 Prozent des sogenannten Regelsatzes. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld, ebenso den Ersatz der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Hier geht’s zum Artikel von Zeit Online! (Verfassungsrichter dämpft Erwartungen an Hartz-IV-Entscheidung. In: Zeit Online, 15.01.2019, https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-01/bundesverfassungsgericht-hartz-iv-dietmar-bartsch-stephan-harbarth?fbclid=IwAR3PrpvVehBjV2LrYWcPi1Mt8rocFws53pw5xaV7D8UpJ_Nrgod0zMFyX84, abgerufen am 16.01.2019).