#AlpmannNews: BVerfG: Kommunales Verbot von Corona-“Spaziergängen” bleibt in Kraft vom 02.02.2022
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Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 31.01.2022 – 1 BvR 208/229) hat es abgelehnt, ein kommunales Verbot unangemeldeter Corona-“Spaziergänge” mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Es wies gestern den Eilantrag eines Mannes ab, der die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg zu Fall bringen wollte. Sie ließen aber offen, ob ein vorsorgliches Versammlungsverbot mit der Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit vereinbar sein kann.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (BVerfG: Kommunales Verbot von Corona-“Spaziergängen” bleibt in Kraft. In: beck-aktuell, 01.02.2022, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-kommunales-verbot-von-corona-spaziergaengen-bleibt-in-kraft?fbclid=IwAR0fGx644gHz5iSR_yq9LYLJQ0j-jwX7SCHcsVitSmxS5hTWYaD3CQCcLTo, abgerufen am 02.02.2022).