#AlpmannNews: BVerfG: Entsperrung eines Facebook-Accounts im Eilverfahren vom 03.07.2019
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Facebook wurde vom Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren verpflichtet, die Seite der Partei „Der III. Weg“ bis zur Feststellung des Endergebnisses der Europawahl vorläufig zu entsperren und ihr für diesen Zeitraum die Nutzung von facebook.com wieder zu ermöglichen (BVerfG, Beschluss vom 22.05.2019, 1 BvQ 42/19).
Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, dass eine in der Hauptsache gegebenenfalls noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre und die vorzunehmende Folgenabwägung zugunsten der Antragstellerin ausfällt. Das Recht und die Pflicht des Unternehmens, einzelne Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit ihren Nutzungsbedingungen, den Rechten Dritter oder den Strafgesetzen zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen, bleiben durch die Verpflichtung zur Entsperrung unberührt.
Hier geht’s zum Artikel von Anwalt.de! (Verpflichtung zur Entsperrung eines Facebook-Accounts im einstweiligen Rechtsschutz. In: Anwalt.de, 29.05.2019, https://www.anwalt.de/rechtstipps/verpflichtung-zur-entsperrung-eines-facebook-accounts-im-einstweiligen-rechtsschutz_155704.html?fbclid=IwAR3hWV2hMCDQ7azG7DuaYuA1_bcfy4uTL3hyE7nSDutZOPtkgQLwSKfZsog, abgerufen am 03.07.2019).