#AlpmannNews: Bundesverfassungsgericht – Streikverbot für Beamte bleibt bestehen 13.06.52018
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Das Bundesverfassungsgericht hat das Streikverbot für Beamte bestätigt. Die Karlsruher Richter wiesen mit einem Urteil die Verfassungsbeschwerden von vier beamteten Lehrern zurück. Beamte dürfen also weiterhin generell nicht für höhere Einkommen oder bessere Arbeitsbedingungen streiken.
Die Kläger aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten sich an Protesten oder Streiks beteiligt und dafür Diszplinarstrafen bekommen. Die Lehrer klagten sich daraufhin durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Das hatte im Januar darüber verhandelt und verkündete nun sein Urteil.
Das BVerfGG bestätigt, dass das Streikverbot ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit nach Art 9 Abs. 3 GG ist. Doch dieser Eingriff ist nach Ansicht des 2. Senats gerechtfertigt, denn das Streikverbot sei ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG.
Zur Wiederholung der Koalitionsfreiheit vgl. Alpmann Schmidt Skript, Grundrechte S. 119 ff.