#AlpmannNews: Bundesverfassungsgericht: Merkel-Äußerung hat Rechte der AfD verletzt vom 22.06.2022
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In ihrer Rolle als Bundeskanzlerin hätte Merkel sich 2020 nicht negativ über die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten äußern dürfen, urteilt das Bundesverfassungsgericht und gibt der AfD recht (Urteil vom 15.06.2022 – 2 BvE 4/20; 2 BvE 5/20). Im Februar 2020 war Thomas Kemmerich (FDP) im dritten Wahlgang mit Hilfe der AfD zum Ministerpräsidenten des Freistaats gewählt worden. Merkel hatte dies als “unverzeihlich” bezeichnet und gefordert, dass “das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss”. Laut BVerfG sei durch die Aussage das Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt worden.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Merkel-Äußerungen zu Kemmerich-Wahl waren verfassungswidrig. In: beck-aktuell, 15.06.2022, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-merkel-aeusserungen-zu-kemmerich-wahl-waren-verfassungswidrig, abgerufen am 22.06.2022).