#AlpmannNews: Bund will Kompetenzen in Corona-Krise an sich ziehen vom 25.03.2020
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Der Bund beansprucht mehr Kompetenzen im Kampf gegen das Coronavirus und will deswegen das Infektionsschutzgesetz ändern.Die Norm § 28 Infektionsschutzgesetz ist Grundlage für die Verhängung von Ausgangsbeschränkungen, wie sie jetzt in Bayern gelten. Der Bund solle mehr Eingriffsmöglichkeiten im ganzen Land erhalten, heißt es in dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.
Dazu hat das Bundeskabinett am Montag einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Danach kann die Regierung unter bestimmten Voraussetzungen eine “epidemische Lage von nationaler Tragweite” feststellen, womit mehr bundesweite Eingriffsbefugnisse für den Bund verbunden sein sollen. Auch einen Entschädigungsanspruch bei Kita- oder Schulschließlungen enthält der Entwurf .Der Entwurf soll bereits im Laufe der kommenden Woche im Eilverfahren im Bundestag und Bundesrat, gemeinsam mit weiteren Hilfs- und Schutzgesetzen, in einem großen Paket beschlossen werden.
Hier geht’s zum Artikel von beck-aktuell! (Gesetzentwurf: Mehr Kompetenzen für de Bund zur Bekämpfung epidemischer Lagen. In: beck-aktuell, https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/gesetzentwurf-kabinett-beschliesst-mehr-kompetenzen-fuer-den-bund-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie?fbclid=IwAR0W9fEZP8QFTF4m5diZ3J8kQkHUPoU-kQwiudARsga9A33KCgnnDJk9SQw, abgerufen am 25.03.2020).