#AlpmannNews: Böller-Fans scheitern mit Eilanträgen gegen Feuerwerksverbot vom 30.12.2020
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Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat zwei Eilanträge abgelehnt, die sich gegen das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen richteten (Beschl. v. 23.12.2020, Az. 14 E 5238/20 und 15 E 5246/20). Nach summarischer Prüfung durch die zuständige Kammer dürfte sich das Feuerwerksverbot als notwendige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Pandemie erweisen. Das Verbot diene vorrangig der Reduzierung menschlicher Kontakte und sei auch geeignet, Ansammlungen von Personen zu verhindern, so das Gericht.
Einer der Antragsteller habe dagegen bereits Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erhoben.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Eilantrag gegen Feuerwerksverbot abgelehnt. In: Legal Tribune Online, 28.12.2020, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-hamburg-eilantraege-verbot-feuerwerk-abgelehnt-corona/?fbclid=IwAR2bkMkgHQIa5JujYyXG3WalCDi8MxJjn-wiDzrVGVF7R4Bg3LXiXh5PyuI, abgerufen am 30.12.2020).