#AlpmannNews: “Bild” kassiert einstweilige Verfügung für Berichte über Metzelder-Ermittlungen vom 10.10.2019
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Das Landgericht Köln hat die Berichterstattung der „Bild“ vom Anfang des Monats, zu den Ermittlungen gegen den früheren Fußballnationalspieler Christoph Metzelder, für rechtswidrig erklärt. Die betreffenden Artikel müssen demnach offline genommen und dürfen nicht abermals veröffentlicht werden. Das richterliche Verbot bezieht sich auf bestimmte Artikel, die in den Ausgaben des 4. und 5. September erschienen sind: “Hier holen Fahnder Metzelder aus der Sportschule” hatte das Blatt damals getitelt, mit einem Foto von Metzelder, der von zwei Zivilbeamten begleitet wird. Oder abgeführt – diesen Eindruck konnte gewinnen, wer den Text nicht gelesen und damit nicht erfahren hat, dass der Sportler jedenfalls nicht verhaftet worden war. Hinzu kamen ein paar dramatisierende Details (“Die Ermittler legen schusssichere Westen an, sind bewaffnet”).
Konrad Wartenberg, Leiter der Rechtsabteilung des Springer-Verlags, kündigte bereits an, gegen die einstweilige Verfügung vorgehen zu wollen. Es müsse der Presse weiterhin erlaubt sein, im Rahmen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung über staatsanwaltliche Ermittlungen zu berichten, so Wartenberg auf bild.de.
Der Fall ist besonders interessant, da in diesem Zusammenhang Prüfer in der Mündlichen Prüfung die Thematik “Verbrechen/Vergehen”, § 170 StPO und auch die medienrechtlichen Grenzen diskutieren könnten.
Hier geht’s zum Artikel vom LHR-Magazin! (Hat die Bild-Zeitung im Fall Metzelder die medienrechtlichen Grenzen eingehalten?. In: Lampmann, Haberkamm & Rosenbam Rechtsanwälte, www.lhr-law.de, 24.09.2019, https://www.lhr-law.de/magazin/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht/verdachtsberichterstattung-metzelder-bild?fbclid=IwAR0K6qE7rlJh3tT6nybtmP-5ns-YVgEICca5Hp_Bgj7OqvgNmT7e4akNIyI, abgerufen am 10.10.2019).