#AlpmannNews: BGH zur Rückforderung von Wasseranschlussbeiträgen vom 10.07.2019
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Der unter anderem für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 27.06.2019 über einen gegen einen brandenburgischen Wasser- und Abwasserzweckverband geltend gemachten Schadenersatzanspruch entschieden, der auf die Rückerstattung eines Beitrags für einen Trinkwasseranschluss gerichtet war. Die Beitragsforderung des Zweckverbands sei nicht verjährt, so die Richter. Allerdings sei noch zu klären, ob in dem Bescheid unzulässig Beiträge für Maßnahmen verlangt wurden, die vor dem 03.10.1990 erbracht waren (Az.: III ZR 93/18). Laut BGH hat das Verfahren Pilotcharakter für zahlreiche noch anhängige Verfahren in Brandenburg.
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Hier geht’s zum Artikel von Legal Tribune Online! (Kein Rückzahlungen für “Altanschließer”. In: Legal Tribune Online, 01.07.2019, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-iiizr93-18-trinkwasser-altanschliesser-beitraege-keine-rueckzahlung-millionen/?fbclid=IwAR37l1lokzO76CFyHNW47NQYn0KHI0knzQuYCtOD2uIxOftVfEHiq5fE870, abgerufen am 10.07.2019).