#AlpmannNews: BGH zur Modernisierung von Mietwohnungen vom 27.07.2022
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Hat ein Vermieter eine Mietwohnung modernisiert und möchte dafür mehr Geld vom Mieter haben, muss er seine Kosten für die Renovierung auch ausweisen können. Eine Mieterhöhungserklärung erfordert aber keine Aufteilung der Kosten nach Gewerken, wenn die Maßnahmen außerhalb der betroffenen Wohnung oder an mehreren Gebäuden ausgeführt wurden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 20.07.2022 – VIII ZR 337/21). Es genüge, wenn der Vermieter in seiner Erklärung die angefallenen Kosten als Gesamtsumme ausweist und den Instandsetzungsteil durch die Angabe einer Quote oder eines bezifferten Betrags kenntlich macht.
Hier geht’s zum Beitrag von beck-aktuell! (Mieterhöhungserklärung erfordert keine Aufteilung der Modernisierungskosten nach Gewerken. In: beck-aktuell, 21.7.2022, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-mieterhoehungserklaerung-erfordert-keine-aufteilung-der-modernisierungskosten-nach-gewerken, abgerufen am 27.07.2022).