#AlpmannNews: BGH zur Darlegungs- und Beweislast bei Privatparkplätzen vom 28.11.2019
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Falschparker auf Privatparkplätzen könnten möglicherweise bald größere Probleme bekommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft einen Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem ein Auto dreimal vor zwei Krankenhäusern falsch geparkt hatte. Die Halterin weigerte sich, die Knöllchen von insgesamt 75 Euro zu zahlen. Sie bestritt, das Auto gefahren zu haben. Weil ungeklärt blieb, wer tatsächlich am Steuer saß, hatten das Amts- und später das Landgericht Arnsberg die Klage des privaten Parkplatzbetreibers auf Zahlung eines “erhöhten Parkentgelts” sowie der Kosten für Halteranfragen und Inkassogebühren von insgesamt etwa 215 Euro abgewiesen.
Hier geht’s zum Artikel von Legal Tribune Online! (Wer hat hier falsch geparkt. In: Legal Tribune Online, 27.11.2019, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-xii-rz-13-19-private-parkplaetze-erhoehtes-entgelt-fahrer-halter-sekundaere-darlegungslast/?fbclid=IwAR1Zyc5nsF4G_fsa3PYE3eqhm3kZ1RPhhulPhkblSP52w8n0Hf2tSYKtXlw, abgerufen am 28.11.2019).