#AlpmannNews: BGH zur Berechnung von Schmerzensgeld vom 16.02.2022
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Der BGH hat gestern die Methode der “taggenauen Berechnung” des Schmerzensgeldes verworfen. Es müsse im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eine einheitliche Entschädigung unter Berücksichtigung der Schwere der Verletzungen, des erlittenen Leidens und der bestehenden Beeinträchtigungen festgesetzt werden, die sich nicht streng rechnerisch ermitteln lasse, betonte das Gericht in seiner Revisionsentscheidung (Urt. v. 15.02.2022, Az. VI ZR 937/20). Damit erteilt der BGH einer vor einigen Jahren aufgebrachten Berechnungsmethode eine Absage, der sich insbesondere das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt angeschlossen hatte. Bisher war unklar gewesen, ob sie angewandt werden kann oder nicht.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Schmerzensgeld berechnet man nicht “taggenau”. In: Legal Tribune Online, 15.02.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vi-zr-937-20-keine-taggenaue-berechnung-von-schmerzensgeld-verkehrsunfall/?fbclid=IwAR2WVlO9IWXbZeDU4hED5hWlmVp-_eUPjNN0Bu7Qpr7uIRURVXGtQpHC0dc, abgerufen am 16.02.2022).