#AlpmannNews: BGH zu fristgebundenen Anwalts-Schriftsätzen vom 11.08.2021
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Die fehlerhafte Interpretation eines Aktenvermerks durch eine Angestellte wird beim Versäumen einer Frist dem jeweiligen Anwalt nicht zugerechnet, wenn in der Kanzlei die Arbeitsanweisungen für das Personal immer persönlich oder über das digitale Postfach erteilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof ( BGH, Beschluss vom 22.06.2021 – VI ZB 15/20) in einem Fall entschieden, in dem eine Frist zur Begründung einer Berufung im Kalender gelöscht worden war.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Nicht jeder Fristverstoß führt zur Abweisung. In: Legal Tribune Online, 10.08.2021, https://www.lto.de/recht/juristen/b/bgh-vizb1520-fristversaeumnis-rechtsanwaelte-prozessbevollmaechtigte-fehler-angestellte-sorgfaltspflichtverstoss-berufungsbegruendung/?fbclid=IwAR1SFSRImHG2S9rx2QGqNWAOnzLR3Ig_yX1KPBosF3NEA9Xo4Zq_tOdw4nA, abgerufen am 11.08.2021).