#AlpmannNews: BGH soll klären: Vorlage eines gefälschten Impfpasses in Apotheke nach alter Rechtslage strafbar? vom 03.08.2022
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Der Bundesgerichtshof soll klären, ob das Vorzeigen eines gefälschten Impfpasses in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Covid-19-Impfzertifikats bereits vor einer Änderung des StGB zum 24.11.2021 strafbar gewesen ist. Einem Mann wird vorgeworfen in der Apotheke einen gefälschten Impfpass vorgelegt zu haben. Dadurch wollte er eine doppelte Schutzimpfung gegen COVID-19 vortäuschen, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. Mit diesem Vorhaben scheiterte er allerdings, weil eine Mitarbeiterin der Apotheke die Fälschung erkannte. Das Amtsgericht Lörrach verurteilte den Angeklagten am 08.02.2022 wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150 Euro, insgesamt also zur Zahlung von 6.000 Euro. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (War die Vorlage gefälschter Impfpässe strafbar? In: Legal Tribune Online, 28.07.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-karlsruhe-2rv21ss262-22-strafbarkeit-vorzeigen-gefaelschter-impfpass-apotheke-alte-rechtslage-vorlage-bgh/?fbclid=IwAR3f0MtksCNr7ngu_f9vt-YBiD3H-IoKgaXhY6Dik3HOYLoaoG-OqVh1Iv8, abgerufen am 03.08.2022).