#AlpmannNews: BGH sieht Persönlichkeitsrechte des Comedians und Komikers Luke Mockridge nicht verletzt vom 14.09.2022
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Eine Berichterstattung, die über eine bisher vor der Öffentlichkeit geheim gehaltene Liebesbeziehung spekuliert, berührt die Privatsphäre, so der BGH (Urteil vom 02.08.2022 – VI ZR 26/21). Der Komiker und TV-Moderator Luke Mockridge muss sich Spekulationen über seine möglichen Liebesbeziehungen gefallen lassen. Wenn Prominente in Interviews oder auf Instagram mehrfach mit ihrem Verhalten selbst Anlass dazu gäben, sich mit diesem Teil ihres Privatlebens zu befassen, dürften sie sich dann auch nicht über eine entsprechende Medien-Berichterstattung wundern, entschied der BGH in Karlsruhe.
Hier geht`s zum Beitrag von LTO! (Liebesgerüchte wegen Urlaubsbildern zulässig. In: Legal Tribune Online, 12.09.2022, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vizr2621-luke-mockridge-berichterstattung-persoenlichkeitsrecht-beziehung-liebesleben-privatleben-klage-erfolglos-youtube-video-unterlassung/, abgerufen am 14.09.2022).