#AlpmannNews: BGH lehnt Revisionsverfahren zu Schmähgedicht-Zeilen ab vom 07.08.2019
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Im Rechtsstreit über sein Schmähgedicht über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan hat der Satiriker Jan Böhmermann eine weitere Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe lehnte eine Beschwerde Böhmermanns ab, mit der dieser ein Revisionsverfahren erzwingen wollte. Nach Auffassung des BGH ist eine erneute Überprüfung des Falls nicht nötig.
Im Mai 2018 hatte das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) ein Verbot wesentlicher Teile des umstrittenen Gedichts bestätigt. Es stufte diese als rechtswidrigen Angriff auf die persönliche Würde ein, der nicht durch die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit gedeckt ist. Eine Revision vor dem BGH ließen die Richter nicht zu, weil sie den Sachverhalt im Rahmen etablierter Rechtsprechung als abgedeckt betrachteten.
Dem schloss sich der BGH nun an und wies die Beschwerde Böhmermanns gegen die Nichtzulassung der Revision ab. Der Fall habe weder “grundsätzliche Bedeutung” noch verlange er eine Weiterentwicklung des bestehenden Rechts. Auch mit Blick auf die Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung gebe es keinen Grund, ein Revisionsgericht erneut damit zu befassen.
Hier geht’s zum Artikel der Frankfurter Allgemeinen! (Böhmermann scheitert vor Bundesgerichtshof. In: faz.net, 31.07.2019, https://www.faz.net/einspruch/boehmermann-scheitert-wegen-schmaehgedicht-vor-bundesgerichtshof-16311670.html, abgerufen am 07.08.2019).