#AlpmannNews: BGH hebt Verurteilung eines Rasers wegen versuchten Mordes auf vom 29.04.2020
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Einem Autoraser, der in Berlin auf der Flucht vor der Polizei eine Mutter und ihre fünfjährige Tochter lebensgefährlich verletzt hatte, muss erneut der Prozess gemacht werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob die Verurteilung des Mannes wegen versuchten Mordes auf. Das Urteil sei lückenhaft und widersprüchlich, heißt es in dem Beschluss der obersten Strafrichter. (Az. 4 StR 96/19)
Das LG war davon ausgegangen, dass der Mann schon von weitem sehen konnte, dass Fußgänger die Straße querten. Das ist laut BGH nicht nachvollziehbar belegt. Außerdem bezweifeln die Richter die zeitlichen Abläufe und dass der Mann – wie es im Urteil heißt – tatsächlich mit mindestens 75 Stundenkilometern auf den Fußgängerüberweg zuraste. Die vagen Zeugenangaben reichten nicht als Beleg. Auf was sich der Sachverständige stütze, sei unklar. Die neue Verhandlung soll nun vor einer anderen Strafkammer stattfinden.
Zusätzlich zum LTO-Beitrag, der die Aufhebungsentscheidung des BGH noch nicht erfasst, empfehlen wir euch die Zusammenfassung von beck-online
Vertieft eure Kenntnisse zum Vorsatz im Alpmann Schmidt Skript, Strafrecht AT, S. 21 ff.
RASERFÄLLE SIND SEHR EXAMENSRELEVANT! Die Raserfälle eignen sich optimal um Vorsatz von bewusster Fahrlässigkeit abzugrenzen.
Hier geht’s zum Artikel von LTO! (Das Berliner Raser-Urteil wackelt. In: Legal Tribune Online, 23.04.2020, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-zweite-verhandlung-raser-kudamm-berlin-mord/, abgerufen am 29.04.2020).