#AlpmannNews: BGH: Deutsche können sich nicht einfach Adelstitel zulegen vom 29.12.2018
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Silke Nicole V. wird nicht zu Silia Valentina Mariella Gräfin von Fürstenstein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich die 35-Jährige ihren im Ausland zugelegten Namen nicht ins deutsche Personenstandsregister eintragen lassen darf.
Zwar eröffnet Art. 48 Satz 1 Halbs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) die Möglichkeit, einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namen zu wählen, um für Gleichheit zu sorgen.
Seit der Weimarer Republik dürfen Adelsbezeichnungen nicht mehr verliehen werden (vgl. Art. 109 Abs.3 S.2 WRV). Laut BGH entspricht es dem Gebot staatsbürgerlicher Gleichheit, dem “Bestreben Einzelner, sich durch eine isolierte Änderung ihres Namens den Anschein einer gegenüber anderen Bürgern herausgehobenen sozialen oder gesellschaftlichen Stellung zu geben” die Mitwirkung zu verweigern. V. kam in Bayern zur Welt, zog aber 1999 nach London und hat mittlerweile auch die britische Staatsangehörigkeit.
Während eines Aufenthalts in der Schweiz ließ sie sich 2011 bei der britischen Botschaft in Bern zur Gräfin von Fürstenstein umbenennen. Nach britischem Recht ist es einfach so möglich, sich einen anderen Namen auszusuchen. Inzwischen hat V. als Gräfin von Fürstenstein geheiratet und Kinder bekommen. Im britischen Pass steht der neue Name.
Hier geht’s zum Artikel der Süddeutschen Zeitung! (BGH: Deutsche können sich nicht einfach Adelstitel zuelgen. In: Süddeutsche Zeitung, https://www.sueddeutsche.de/news/panorama/urteile—karlsruhe-bgh-deutsche-koennen-sich-nicht-einfach-adelstitel-zulegen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-181217-99-256466, 17.12.2018, abgerufen am 29.12.2018).