#AlpmannNews: Bequeme Schuhe sind kein Vermögensvorteil vom 29.07.2020
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Ein Feldwebel ist nach zweieinhalb Jahren endgültig von dem Vorwurf freigesprochen worden, er habe der Bundeswehr Stiefel gestohlen. Das Bayerische Oberste Landesgericht ( (Urt. v. 23.07.2020, Az. 207 StRR 230/20) bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Kempten.
Im Jahr 2018 soll der Angeklagte bei einem Auslandseinsatz in Mali die Stiefel einer Bundeswehrärztin «an sich genommen haben», weil er mit seinen eigenen «Trageprobleme» hatte und seine Bemühungen, neue zu bekommen, erfolglos blieben. Die Stiefel der Ärztin seien «gebrauchte Einsatzstiefel modernerer Bauart» gewesen, teilte das Gericht mit. Er soll sie dann bei der Materialverwaltung gegen Stiefel des gleichen Modells in seiner Größe eingetauscht haben.
Das Landgericht Kempten hob dieses Urteil im Dezember 2019 auf. Der Grund: Dem Angeklagten sei nicht nachzuweisen, dass er die Stiefel der Stabsärztin dauerhaft behalten oder außerhalb des Dienstes nutzen wollte. Das Gericht ging zu Gunsten des Soldaten davon aus, dass er die eingetauschten Stiefel spätestens nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst an die Bundeswehr hätte zurückgeben wollen..
Das BayObLG bestätigte dieses Urteil nun und verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet.
Vertieft euer Wissen zum Diebstahl im Alpmann Schmidt Skript, Strafrecht BT 1, S. 38 ff.
Hier geht`s zum Artikel von LTO! (Freispruch im Prozess um Bundeswehrstiefel. In: Legal Tribune Online, 24.07.2020, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayoblg-207strr230-20-stiefel-bundeswehr-einsatz-mali-kein-diebstahl/?fbclid=IwAR2TSmLCB1ztalZE05GIwp1zjrJ0Q1S7DJzEoSPh6BZ-4Ll2CAe5FEJ-9oM, abgerufen am 29.07.2020).