#AlpmannNews: Beherbergungsverbote verfassungswidrig vom 21.10.2020
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Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat das dortige Beherbergungsverbot wegen Unverhältnismäßigkeit außer Vollzug gesetzt. Das Gericht urteilte, dass das Verbot “in unverhältnismäßiger Weise” in das Grundrecht auf Freizügigkeit eingreife und damit “voraussichtlich verfassungswidrig” sei (Az. 1 S 3156/20).
Die Landesregierung habe nicht darstellen können, dass die Beherbergung von Touristen ein Hauptgrund für die Ausbreitung des Virus sei. Die Regierung müsse jedoch fortlaufend und differenziert prüfen, “ob konkrete Grundrechtseingriffe auch weiterhin zumutbar seien und ob das Gesamtkonzept von Beschränkungen und Lockerungen noch in sich stimmig und tragbar sei”. Außerdem könne man es Reisenden nicht zumuten, einen negativen Corona-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Es sei schon aus rein organisatorischer Sicht fraglich, ob dieses enge Zeitfenster ausreiche, um den Test zu machen und am Ort der Übernachtung abzugeben.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Beherbergungsverbote verfassungswidrig. In: Legal Tribune Online, 15.10.2020, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vgh-mannheim-baden-wrttemberg-beherbungsverbot-verfassungswidrig-hotel-ferienwohnung-gasthof-urlaub-deutschland/?fbclid=IwAR3DNUXNVAGiyH099d1Q5b79uo_RKU3j50BB3D7Fp4UHGMiuC52tz9c1-yo, abgerufen am 21.10.2020).