#AlpmannNews: Banksy und das Kaufrecht vom 17.10.2018
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Der Künstler Banksy hat eines seiner Bilder mit einem eingebauten Schredder versehen, der unmittelbar nach der Versteigerung des Werkes aktiviert wurde. Das lässt kaufrechtliche Fragen laut werden, womöglich bald auch in juristischen Examensprüfungen.
Kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten? Und kann der Verkäufer das Bild zurückverlangen, wenn es nun noch mehr wert sein sollte?
Erfahrt mehr im Artikel der FAZ! (Banksy-Versteigerung. Der Zauber der Selbstzerstörung, In: Frankfurter Allgemeine, 10.10.2018, http://einspruch.faz.net/einspruch-magazin/2018-10-10/der-zauber-der-selbstzerstoerung/151619.html, eingesehen am 17.10.2018).