#AlpmannNews: “Bad Vegan” – absurde Täuschungen können strafrechtlich Betrug sein vom 13.04.2022
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Netflix hat dem Betrugstatbestand in den letzten Wochen eine regelrecht voyeuristische Popularität verschafft. Erst der “Tinder-Schwindler” und “Inventing Anna”, nun die Serie “Bad Vegan: Berühmt und betrogen”, in der ebenfalls eine wahre Begebenheit verfilmt wird.
Kann man jemanden wirklich wegen Betruges bestrafen, wenn das Opfer seinen gesunden Menschenverstand offenbar völlig ausgeschaltet hat und selbst abstruse Täuschungen nicht erkennt? Unter dem Stichwort der “Viktimodogmatik” (lat. victima = das Opfer) wird diskutiert, das besonders leichtgläubige Opfer aus dem Anwendungsbereich von § 263 StGB auszuschließen. Die herrschende Literatur und die Rechtsprechung lehnen jedwede viktimodogmatische Einschränkungen des Betrugstatbestandes jedoch ab. Im “Siriusfall” bejaht der BGH 1983 ausdrücklich den strafrechtlichen Schutz durch § 263 StGB unabhängig von einer etwaigen Durchschaubarkeit der Lüge durch einen verständigen Menschen.
Hier geht’s zum Beitrag von LTO! (Schützt das Strafrecht auch die “exquisit Dummen”? In: Legal Tribune Online, 09.04.2022, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bad-vegan-betrug-dumme-viktimodogmatik/?fbclid=IwAR23C2R-yeZCR4s_D5GBffSx84euHm2FJqUfMCavP7Tj_iVDPMQQgjdKn0g, abgerufen am 13.04.2022).